TÜV, BGV C1, Wiederkehrende Prüfungen von Traversen und Liften, Rechtsschutz
Verfasst: 27. Mär 2023 12:45
Servus,
mal ein etwas anderes und trockenes Thema als die üblichen hier im Forum.
Da ich aktuell dabei bin mir neue Lifts für Traversen anzuschaffen, habe ich mich viel mit dem Thema Zertifizierung nach BGV C1, Prüfungen durch Sachkundigen oder Sachverständigen usw. beschäftigt, so wirklich durchblicken tue ich allerdings immer noch nicht zu 100% und gefühlt liest man überall etwas anderes.
Traversen und Lifte sind da ein gutes Beispiel.
Kaufe ich mir zum Beispiel zwei Kurbelstative von Works, mit einer Tragfähigkeit von 120Kg pro Stück, kann ich da Theoretisch auch 12 Meter 4 Punkt Truss drauflegen und es steht stabil, eine Prüfung nach BGVC1 hat das Stativ aber nicht.
Darf ein solches Stativ nun auf einer Öffentlichen Veranstaltung genutzt werden, oder hat es im öffentlichen Raum nichts zu suchen ?
In der BGVC1 steht dazu:
Standsicherheit und Tragfähigkeit
Flächen und Aufbauten müssen so bemessen und beschaffen sein sowie so aufgestellt, unterstützt, ausgesteift, eingehängt und verankert werden, dass sie die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden statischen und dynamischen Lasten aufnehmen und ableiten können. Sie müssen auch während des Auf- und Abbaus standsicher und, wenn sie betreten werden, tragfähig sein.
Davon das nur durch die BGVC1 Zertifizierte Geräte verwendet werden dürfen liest man allerdings nichts.
Zudem dient die BGVC1 meines Wissens nach dem Schutz der Beschäftigten als unmittelbares Recht, nicht jedoch dem Schutz des Publikums, wie sieht es hier aus ?
Gefühlt wird bei kleinen Verleihern oder Hobbykistenschleppern gar nicht auf so was geachtet.
Auf kleinen bis mittleren Veranstaltungen sehe ich selten Hebezeuge (vor allem Seile, Ketten, Traversen, Lautsprecherstative) mit aktueller Prüfung oder Stative und Lifte die entsprechend zertifiziert sind.
Gerade die Sachkundigenprüfung und deren Protokollierung trifft ja auf alles zu, also nicht nur auf den 250Kg Traversenlift sondern auch auf das Lautsprecherstativ mit 35Kg Traglast (siehe §33 da Stative egal welcher Traglast zu den maschinentechnischen Einrichtungen zählen).
Klar ist denke ich, dass das kein Veranstalter zu 100% korrekt machen wird.
Gerade im Bereich Anschlagmittel, Ketten und Seile, wird oft so überdimensioniert, dass man hört " da kann nichts passieren, hält 2 Tonnen und es hängen nur 150Kg dran" zumindest ist das meine Erfahrung mit den verschiedenen auch größeren bei uns ansässigen Firmen.
Ich würde lügen wenn ich sagen würde ich hätte das noch nie so gemacht, man rechnet sich die Kräfte aus, die auf Truss, Lifte, Ketten etc. wirken und dimensioniert die Bauteile einfach um Faktor 4 oder noch mehr stärker, klar das hält macht es aber rein rechtlich nicht richtig, falls doch mal der Fall der Fälle eintritt und etwas den Abflug macht.
Daher mal die Frage an euch, wie handhabt ihr Themen wie wiederkehrende Prüfungen von Hebezeugen und Stativen, achtet ihr darauf nur Lifte / Stative zu verwenden die nach BGV C1 zertifiziert sind oder ist es euch "egal".
Wie sieht es mit einer Speziellen oder erweiterten Haftpflichtversicherung aus, nutzt ihr eine solche ?
Bin mal gespannt wie ihr mit dem Thema umgeht, gerade im Semiprofessionellen Bereich, welche aber doch auf öffentlichen Veranstaltungen unterwegs sind.
Gruß Daniel
mal ein etwas anderes und trockenes Thema als die üblichen hier im Forum.
Da ich aktuell dabei bin mir neue Lifts für Traversen anzuschaffen, habe ich mich viel mit dem Thema Zertifizierung nach BGV C1, Prüfungen durch Sachkundigen oder Sachverständigen usw. beschäftigt, so wirklich durchblicken tue ich allerdings immer noch nicht zu 100% und gefühlt liest man überall etwas anderes.
Traversen und Lifte sind da ein gutes Beispiel.
Kaufe ich mir zum Beispiel zwei Kurbelstative von Works, mit einer Tragfähigkeit von 120Kg pro Stück, kann ich da Theoretisch auch 12 Meter 4 Punkt Truss drauflegen und es steht stabil, eine Prüfung nach BGVC1 hat das Stativ aber nicht.
Darf ein solches Stativ nun auf einer Öffentlichen Veranstaltung genutzt werden, oder hat es im öffentlichen Raum nichts zu suchen ?
In der BGVC1 steht dazu:
Standsicherheit und Tragfähigkeit
Flächen und Aufbauten müssen so bemessen und beschaffen sein sowie so aufgestellt, unterstützt, ausgesteift, eingehängt und verankert werden, dass sie die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden statischen und dynamischen Lasten aufnehmen und ableiten können. Sie müssen auch während des Auf- und Abbaus standsicher und, wenn sie betreten werden, tragfähig sein.
Davon das nur durch die BGVC1 Zertifizierte Geräte verwendet werden dürfen liest man allerdings nichts.
Zudem dient die BGVC1 meines Wissens nach dem Schutz der Beschäftigten als unmittelbares Recht, nicht jedoch dem Schutz des Publikums, wie sieht es hier aus ?
Gefühlt wird bei kleinen Verleihern oder Hobbykistenschleppern gar nicht auf so was geachtet.
Auf kleinen bis mittleren Veranstaltungen sehe ich selten Hebezeuge (vor allem Seile, Ketten, Traversen, Lautsprecherstative) mit aktueller Prüfung oder Stative und Lifte die entsprechend zertifiziert sind.
Gerade die Sachkundigenprüfung und deren Protokollierung trifft ja auf alles zu, also nicht nur auf den 250Kg Traversenlift sondern auch auf das Lautsprecherstativ mit 35Kg Traglast (siehe §33 da Stative egal welcher Traglast zu den maschinentechnischen Einrichtungen zählen).
Klar ist denke ich, dass das kein Veranstalter zu 100% korrekt machen wird.
Gerade im Bereich Anschlagmittel, Ketten und Seile, wird oft so überdimensioniert, dass man hört " da kann nichts passieren, hält 2 Tonnen und es hängen nur 150Kg dran" zumindest ist das meine Erfahrung mit den verschiedenen auch größeren bei uns ansässigen Firmen.
Ich würde lügen wenn ich sagen würde ich hätte das noch nie so gemacht, man rechnet sich die Kräfte aus, die auf Truss, Lifte, Ketten etc. wirken und dimensioniert die Bauteile einfach um Faktor 4 oder noch mehr stärker, klar das hält macht es aber rein rechtlich nicht richtig, falls doch mal der Fall der Fälle eintritt und etwas den Abflug macht.
Daher mal die Frage an euch, wie handhabt ihr Themen wie wiederkehrende Prüfungen von Hebezeugen und Stativen, achtet ihr darauf nur Lifte / Stative zu verwenden die nach BGV C1 zertifiziert sind oder ist es euch "egal".
Wie sieht es mit einer Speziellen oder erweiterten Haftpflichtversicherung aus, nutzt ihr eine solche ?
Bin mal gespannt wie ihr mit dem Thema umgeht, gerade im Semiprofessionellen Bereich, welche aber doch auf öffentlichen Veranstaltungen unterwegs sind.
Gruß Daniel